1. Beim Tirol Logo handelt es sich um eine zugunsten der Tirol Werbung GmbH geschützte Wort-Bild-Marke, welche mit der Priorität 16.4.1998 beim österreichischen Patentamt unter der Nummer AT 180 208 aufrecht registriert ist. Als Inhaberin ist die Tirol Werbung GmbH daher berechtigt, alle am Lizenzgegenstand bestehenden Immaterialgüterrechte (Urheber-, Leistungsschutz- und Markenrecht) als Lizenzgeber auszuwerten. Der Lizenznehmer erkennt diese Berechtigung, die überdies auf Rechte-Inhaberschaft und schutzwürdigen Besitzständen des Lizenzgebers beruht, vertraglich an. Der spätere Einwand der fehlenden Berechtigung des Lizenzgebers durch den Lizenznehmer ist hierdurch ausgeschlossen.

2. Der Lizenzgeber gestattet dem Lizenznehmer die kostenlose Verwendung des Lizenzgegenstandes unter Berücksichtigung und strikter Einhaltung der Verwendungsvorgaben von Anlage 1 und 2. Sollte ein Dritter im Auftrag für den Lizenznehmer produzieren, gewährleistet der Lizenznehmer die Einhaltung dieser Vorgaben durch den Dritten. Das allgemeine Nutzungsrecht darf jedoch nicht durch den Lizenznehmer an Dritte weitergegeben werden.

3. Um eine einheitliche Verwendung des Lizenzgegenstandes sicherzustellen, verpflichtet sich der Lizenznehmer, jede Nutzung des Lizenzgegenstandes spätestens zwei Wochen vor Durchführung dem Lizenzgeber zur Genehmigung vorzulegen. Wird der geplanten Nutzung vom Lizenzgeber nicht binnen einer Woche ab Einlangen der Unterlagen schriftlich oder per Fax widersprochen, so gilt sie als erteilt.

4. Die Nutzung wird ausschließlich für die nicht-kommerzielle Verwendung gemäß Anlage 2 für die Dauer von 3 Jahren ab Einlangen dieser vom Lizenznehmer unterschriebenen Vereinbarung beim Lizenzgeber gewährt. Jede andere als die in Anlage 2 als nicht-kommerziell definierte Verwendung des Lizenzgegenstandes ist unzulässig.

5. Der Lizenzgeber ist – unbeschadet sonstiger Ansprüche – berechtigt, jederzeit von dieser Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn seitens des Lizenznehmers ein Verstoß gegen die Vereinbarung vorliegt, eine missbräuchliche Verwendung des Lizenzgegenstandes vorgenommen wird oder die Geschäftsgebarung des Lizenznehmers dem Image Tirols abträglich erscheint. Mit dem Einlangen der entsprechenden Fax-Mitteilung beim Lizenznehmer ist jede weitere Verwendung des Lizenzgegenstandes unzulässig.

6. Der Lizenznehmer bestätigt, dass alle seine Produzenten und Zulieferer
• die jeweiligen arbeitsrechtlichen Vorgaben zur Gänze akzeptieren und einhalten,
• keine Kinderarbeit und Diskriminierung dulden,
• alle Arbeitnehmer mit Würde und Respekt behandeln,
• keine Gewalt oder Missbrauch gegenüber Arbeitnehmern welcher Form auch immer (physisch, psychisch, sexuell, verbal) anwenden,
• humane Arbeitsplätze vorsehen sowie alle Umweltauflagen erfüllen und
• alle Produkte und Werbemittel keine schädlichen Substanzen enthalten oder die Gesundheit des Menschen in sonstiger Weise schädigen können.

7. Der Lizenznehmer bestätigt mit der Akzeptanz dieser AGBs, dass er den Inhalt der Verwendungsvorgaben von Anlage 1 und 2 zur Kenntnis genommen hat und dass diese einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung bilden. Der Lizenznehmer verpflichtet sich ausdrücklich, diese Vorgaben strikt einzuhalten.

8. Weiters dürfen nur Produkte und/oder Dienstleistungen beworben werden, die mit den Kernwerten der Marke Tirol, wie sie auf www.marke.tirol.at veröffentlicht sind, kompatibel sind. Die Verwendung des Tirol-Logos darf nicht in einer Art und Weise angelegt werden, die geeignet ist, dem Ruf und dem Ansehen des Landes Tirol, der Tirol Werbung GmbH oder einer sonstigen öffentlichen oder privaten Einrichtung, deren Rechts- oder Entscheidungsträger direkt oder indirekt das Land Tirol ist, zu schaden.

9. Der Lizenznehmer erklärt sich mit diesen Bedingungen einverstanden und nimmt zur Kenntnis, dass ein Verstoß zu Schadenersatzforderungen führen kann. Erfüllungsort ist Innsbruck. Es wird österreichisches Recht vereinbart. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Innsbruck vereinbart. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, welche auch durch Fax gewahrt wird.

Anlage 1 (Verwendungsvorgaben)

Der Lizenzgegenstand ist als Logo in jedem Fall ausschließlich freistehend zu verwenden; insbesondere ist jede unmittelbare oder mittelbare graphische Kombination mit einem anderen Zeichen, Logo, Unternehmensbezeichnung, Kennzeichen oder einer registrierten Marke sowie die Aufnahme des Lizenzgegenstandes in eigene Marken oder Unternehmensbezeichnungen des Lizenznehmers ausnahmslos unzulässig. Die Verwendung des Lizenzgegenstandes ist jedoch ausnahmslos nur gemeinsam mit einem anderen Zeichen, Logo, Unternehmensbezeichnung, Kennzeichen oder einer registrierten Marke des Lizenznehmers – ohne jedoch diese Zeichen unmittelbar oder mittelbar graphisch zu kombinieren, somit lediglich freistehend – zulässig. Das bedeutet, dass das Tirol Logo so dargestellt werden muss, dass die Verwendung keinesfalls darauf schließen lässt, dass die Tirol Werbung GmbH als Sponsor agiert oder anderweitige Unterstützung bietet bzw. hinter den auf dem Lizenzgegenstand (Website, Broschüren, etc.) aufgeführten Produkten, Dienstleistungen oder Informationen steht.

Anlage 2 (nicht-kommerzielle Nutzung)

Verwendung des Lizenzgegenstandes ausschließlich im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (PR) und allgemeinen Kommunikationsmaßnahmen der Imagewerbung (Briefpapier, Visitenkarten, Hausprospekte, Plakate, Inserate, Firmenbroschüren, Beschilderungen, Transparente, u.ä.) sowie Internet (nur mit Verlinkung auf www.tirol.at, wobei sich der Link in einem neuen Fenster öffnen muss und nicht innerhalb des Framesets des Partners eingebunden werden darf). Jegliche Ver-wendung auf Textilien sowie auf Produkten, die für den Verkauf bestimmt sind, ist ausnahmslos untersagt.